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**Planung des Ruhestands - nach 50 Jahren noch weiter sehen

Rechtzeitig um die Vorsorge kümmern, um den Ruhestand in vollen Zügen zu genießen** In der Schweiz beruht das System der Altersvorsorge auf drei Säulen: der staatlichen Vorsorge (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der individuellen Vorsorge (3. Säule). Dieses System lässt viel Raum für private Initiative und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie diesen Spielraum nutzen und frühzeitig mit der Planung Ihres Ruhestands beginnen, können Sie diesem beruhigt entgegensehen.

Für die meisten Menschen stellt der Ruhestand einen großen Einschnitt im Leben dar. Er beeinflusst die Freizeit, die Beziehung zum Partner, die Finanzen, den sozialen Status und viele andere Bereiche.

Niemand weiß a priori, was der Ruhestand ist, aber man kann sich darauf vorbereiten, indem man vom Wissen anderer profitiert und das neue Leben vorwegnimmt, das vor einem liegt.

Vor allem in finanzieller Hinsicht lohnt es sich, den Rückzug aus dem Berufsleben rechtzeitig zu organisieren, denn auch einige Jahre vor der Pensionierung kann man seine Vorsorge noch optimieren. Das Schweizer System der Altersvorsorge bietet Ihnen dafür genügend Spielraum.

Das Drei-Säulen-System Das Schweizer Vorsorgesystem besteht aus drei Säulen: der staatlichen Vorsorge, der beruflichen Vorsorge und der individuellen Vorsorge. Die staatliche Vorsorge ist für alle obligatorisch, die individuelle Vorsorge ist freiwillig. Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 20'880 CHF oder mehr müssen sich obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichern, Selbstständige können sich freiwillig versichern.

Die erste Säule - die staatliche Vorsorge - deckt in der Regel den Lebensbedarf. Die zweite Säule oder die berufliche Vorsorge soll den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung aufrechterhalten. Und die 3. Säule, die individuelle Vorsorge, soll eventuelle Lücken schließen.

**Die Leistungen der ersten und zweiten Säule reichen in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Die erste Säule: die staatliche Vorsorge (AHV/IV).

Die erste Säule umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie die Ergänzungsleistungen (EL), die in bestimmten Fällen ausbezahlt werden. Die AHV ist das wichtigste Solidaritätswerk der Schweiz. Sie wurde 1948 eingeführt und seither zehnmal revidiert.

Die AHV wurde entwickelt, um Einkommensverluste auszugleichen, die durch Alter oder Tod entstehen:

  • Die Altersrente ermöglicht es den Versicherten, sich mit finanzieller Sicherheit aus dem Berufsleben zurückzuziehen.
  • Die Hinterbliebenenrente verhindert, dass der Tod eines Ehepartners oder Elternteils zu unüberwindbaren finanziellen Schwierigkeiten für die Hinterbliebenen führt.

Die AHV ist eine Pflichtversicherung. Jeder Erwachsene, der in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist dort versichert. Schweizer Staatsangehörige, die im Ausland arbeiten, können sich freiwillig versichern, um keine Beitragslücken entstehen zu lassen. AHV-pflichtig sind auch Kinder und Nichterwerbstätige wie Studierende, Invalide, Rentenbezüger oder Hausfrauen und -männer.

Die AHV wird nach dem Umlageverfahren finanziert: Die von der erwerbstätigen Bevölkerung gezahlten Beiträge werden sofort zur Finanzierung der laufenden Renten verwendet. Die Versicherung beruht also auf dem Prinzip der Solidarität zwischen den Generationen.

Seit vielen Jahren wird die Kluft zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern jedoch immer größer, da der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung stetig steigt. Langfristig bedroht die demografische Entwicklung das AHV-System in seiner jetzigen Form so sehr, dass das Rentenalter früher oder später möglicherweise angehoben werden muss.

Die Leistungen der AHV stellen keine riesigen Summen dar und sichern nur das Existenzminimum. Die Altersrenten werden auf der Grundlage der Beitragsjahre und des "maßgeblichen durchschnittlichen Jahreseinkommens" berechnet. Sie werden an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst; derzeit beträgt die maximale Jahresrente 27'840 CHF für eine alleinstehende Person und 41'760 CHF für ein Ehepaar. Die Mindestrente entspricht der Hälfte der Maximalrente.

Um zu erfahren, wie hoch die Rente ist, auf die Sie Anspruch haben, können Sie Ihren individuellen AHV-Kontoauszug bestellen unter. www.ahv.ch Wenn Sie über 40 Jahre alt sind, wird er Ihnen kostenlos zugeschickt.

Maximaler Betrag der jährlichen AHV-Rente:.

  • 27'840 CHF für Alleinstehende.
  • 41'760 CHF für Ehepaare.

Die zweite Säule: die berufliche Vorsorge (BVG).

Pensionskassen gibt es schon seit über 100 Jahren, und trotzdem war die berufliche Vorsorge lange Zeit freiwillig; sie wurde erst 1972 in die Bundesverfassung aufgenommen und bildete die zweite Säule der Altersvorsorge. Und es dauerte bis 1985, bis das "Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge" die obligatorische zweite Säule einführte.

Die berufliche Vorsorge beruht auf folgendem Prinzip: Ein Teil des Einkommens - je nach Alter zwischen 3,5% und 9% des versicherten Lohns - wird einem individuellen Konto gutgeschrieben, anstatt direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt zu werden. Der Arbeitgeber zahlt auf dieses Konto einen Betrag ein, der mindestens dem Beitrag des Arbeitnehmers entspricht. Das individuelle Konto wird somit jeden Monat mit einem Betrag aufgefüllt, der je nach Altersklasse, der der Arbeitnehmer angehört, zwischen 7 % und 18 % des versicherten Lohns beträgt.

Das Geld, das im Laufe der Jahre auf diesem Konto angelegt wird, bildet das Altersguthaben, das mit dem BVG-Mindestzinssatz verzinst wird. Derzeit, im Jahr 2011, liegt dieser Zinssatz bei 2%. Bei der Pensionierung kann das Guthaben als Kapital bezogen oder in eine lebenslange Altersrente umgewandelt werden.

Im Gegensatz zur AHV ist die zweite Säule kein Solidaritätswerk; jeder spart grundsätzlich für sich selbst. Arbeitnehmer ab 17 Jahren müssen über ihren Arbeitgeber bei einer Pensionskasse versichert sein, wenn sie AHV-Beiträge zahlen und mindestens 20'880 CHF pro Jahr verdienen. Bis zum 1. Januar nach ihrem 24. Geburtstag sind Arbeitnehmer, die BVG-Beiträge einzahlen, nur gegen Tod und Invalidität versichert; danach beginnen sie mit dem Aufbau ihres Altersguthabens.

Die nachstehend aufgeführten Personen unterliegen nicht der obligatorischen beruflichen Vorsorge:

  • Selbstständige,
  • Arbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten haben,
  • Personen, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten und Familienmitglieder des Betriebsinhabers sind, und
  • Personen, die laut IV zu mindestens 70% erwerbsunfähig sind.

Bei hohen Einkommen unterliegt der Lohn nicht vollständig der Versicherungspflicht. Der Teil des Lohns, der über dem BVG-Maximalbetrag von 83'520 CHF liegt, wird als überobligatorischer Teil bezeichnet und unterliegt keiner Gesetzgebung. Alle Details zum überobligatorischen Teil Ihres Altersguthabens finden Sie im Reglement Ihrer Pensionskasse.

Die Leistungen der Pensionskasse und der AHV sollen sicherstellen, dass die Versicherten auch nach der Pensionierung ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können. Aufgrund der zahlreichen Änderungen seit der Einführung des BVG wird dieses Ziel heute jedoch nur noch selten erreicht.

So wurde beispielsweise die Verzinsung des Altersguthabens deutlich reduziert. Auch der Umwandlungssatz, der den Anteil des angesparten Altersguthabens definiert, der den Versicherten jedes Jahr in Form einer Rente ausgezahlt wird, wurde gesenkt. Bei der Einführung des BVG wurde dieser Satz auf 7,2% festgelegt. Da die Bevölkerung jedoch altert, muss er bis 2014 auf 6,8% gesenkt werden. Dieser kleine Unterschied im Zinssatz hat Folgen: Bei einem Altersguthaben von 400'000 CHF betrug die jährliche Rente mit dem ursprünglichen Zinssatz 28'800 CHF, während sie 2014 nur noch 27'200 CHF betragen wird.

**Maximale jährliche Rente aus dem BVG-Obligatorium: ca. 27'000 CHF.

Die 3. Säule: individuelle Vorsorge

Wenn die Leistungen der ersten und zweiten Säule nicht ausreichen, um Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, können Sie die Vorsorgelücken - zumindest teilweise - mit der dritten Säule schließen.

Bei der individuellen Vorsorge gibt es zwei Varianten:

  • Die Säule 3a, auch gebundene Vorsorge genannt, ist mit Steuervorteilen verbunden: Sie können den Betrag, den Sie in die Säule 3a einzahlen, von Ihrem Einkommen abziehen und so bis zu 2000 CHF Steuern sparen. Bei einer späteren Auszahlung des in der Säule 3a angesparten Alterskapitals kommt ein reduzierter Steuersatz zur Anwendung. Die Beträge, die jedes Jahr in die Säule 3a fließen können, sind jedoch begrenzt.
  • Die Säule 3b, auch freie Vorsorge genannt, ist flexibler, bietet aber keine Steuervorteile. Zur Säule 3b gehören alle privaten Sparformen, die nicht zur Säule 3a gehören: Sparkonto, Bargeld, verschiedene Spar- und Anlageprodukte, Leibrenten, Eigenheim, Wertgegenstände etc.

**Mit der Säule 3a können Sie bis zu 2000 CHF Steuern pro Jahr sparen.

"Man sollte seinen Partner unbedingt in die Planung einbeziehen".

Warum sollte man seinen Ruhestand planen, wenn das Gesetz alles vorsieht? Bruno Kaufmann: Es gibt viele Dinge, die man selbst planen kann und muss, angefangen bei folgenden Aspekten: Will ich vorzeitig in den Ruhestand gehen? Wie gestalte ich den Übergang vom Berufsleben in den aktiven Ruhestand? Wie kann ich meine Zeit sinnvoll einteilen, wenn es soweit ist? Soll ich mein Pensionskassenguthaben in Form einer Rente oder eines Kapitals beziehen?

**Wann sollte man mit der Planung der Pensionierung beginnen? Am besten ab 50 Jahren. In diesem Alter sind die Kinder in der Regel volljährig, die Bedürfnisse sind nicht mehr dieselben, es bleibt Zeit, eventuelle finanzielle Lücken zu schließen, und man hat in der Regel eine stabile berufliche Situation und damit ein angenehmes Einkommen. Selbstständige sollten sich bereits bei der Gründung ihres Unternehmens mit dem Thema Ruhestand beschäftigen, zumindest was die Nachfolgeplanung angeht.

**Wie plant man seinen Ruhestand? Was ist zu beachten? Der Partner sollte immer in die Planung einbezogen werden, das ist sehr wichtig. Wenden Sie sich an einen spezialisierten Vorsorgeberater, der Ihre Möglichkeiten in Bezug auf die berufliche Vorsorge prüft: Können Sie sich einkaufen, um Ihr Altersguthaben zu erhöhen? Können Sie sich eine Kapitalauszahlung leisten oder eine Frühpensionierung in Betracht ziehen? Wie hoch wird Ihre Altersrente und die Ihres Partners sein, wenn Sie sterben?

**Welche Maßnahmen können Sie jetzt ergreifen, um Ihre finanzielle Situation im Ruhestand zu verbessern? Es gibt mehrere Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist der Einkauf von Versicherungsjahren bei der Pensionskasse. Dies hat Vorteile in Bezug auf die Steueroptimierung, verbessert die Altersrente und kann möglicherweise eine Frühpensionierung erleichtern. Auch der Aufbau einer Säule 3a im Rahmen der steuerbegünstigten Selbstvorsorge ist eine Lösung. Am wichtigsten erscheint mir jedoch das Sparen auf der eigenen Ebene: Über- und Doppelversicherungen sollten beseitigt und die Kosten gesenkt werden, z. B. durch eine Erhöhung des Selbstbehalts bei der Krankenversicherung.

**Den Ruhestand planen: In zehn Schritten die Zukunft in die Hand nehmen

Drei Säulen, Kapitalbezug, Renten, Altersguthaben - das klingt alles sehr kompliziert. In Wirklichkeit ist es aber gar nicht so schwer, seinen Ruhestand finanziell zu planen. Hier erfahren Sie, wie Sie in zehn Schritten vorgehen können.**

  1. Beginnen Sie Ihre Planung mit der Festlegung des Budgets, das Sie für Ihre laufenden Ausgaben im Ruhestand benötigen. Überlegen Sie sich, welche Projekte Sie später verwirklichen möchten, wie Ihr zukünftiger Lebensstil aussehen soll und welche finanziellen und gesundheitlichen Risiken Sie tragen müssen. Berücksichtigen Sie auch Ihre persönlichen Wünsche, z. B. größere Investitionen in Ihre Wohnung.

    **Nehmen wir an, Ihre laufenden Ausgaben im Ruhestand belaufen sich auf 80.000 CHF pro Jahr.

  2. Um die Höhe der jährlichen AHV-Rente zu erfahren, die Ihnen zusteht, verlangen Sie bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse einen individuellen Kontoauszug.

    Die Rente ist auf 27'840 CHF pro Jahr begrenzt..

  3. Wenden Sie sich an Ihre Pensionskasse, um auch die Höhe der BVG-Rente zu erfahren, die Ihnen jährlich ausbezahlt wird.

    In diesem Beispiel gehen wir davon aus, dass die BVG-Rente 27'160 CHF pro Jahr beträgt..

  4. Um Ihre jährliche Vorsorgelücke zu ermitteln, berechnen Sie die Differenz zwischen Ihren laufenden Ausgaben und den Renten, die Sie von Ihrer Pensionskasse und aus der AHV erhalten werden.

    80'000 CHF - 27'840 CHF -. 27'160 CHF = 25'000 CHF..

  5. Nun können Sie abschätzen, wie viel Kapital Sie im Alter von 65 Jahren benötigen werden, um Ihre Vorsorgelücke zu schliessen. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 85 Jahren müssten Sie Ihre jährliche Vorsorgelücke 20 Jahre lang schließen, um das erforderliche Kapital aufzubringen.

    20 x 25'000 CHF = 500'000 CHF (notwendiges Kapital).

  6. Berechnen Sie die Höhe des Kapitals, über das Sie heute verfügen (effektives Kapital), d.h. die Vermögenswerte, die Sie bereits besitzen. Berücksichtigen Sie, dass Ihr Kapital bis zu Ihrer Pensionierung verzinst wird.

    Derzeit verfügbarer Betrag: 200'000 CHF. Dank der Zinsen wird sich dieses Kapital zum Zeitpunkt der Pensionierung auf 260'000 CHF belaufen (effektives Kapital)..

  7. Ermitteln Sie den Unterschied zwischen dem effektiven und dem notwendigen Kapital, um Ihren Kapitalbedarf zu bestimmen und herauszufinden, wie viel Sie bis zur Rente sparen müssen, um Ihre laufenden Kosten zu decken.

    **500'000 CHF - 260'000 CHF = 500'000 CHF. 240'000 CHF (Kapitalbedarf).

  8. Wie viel Zeit haben Sie, um das fehlende Kapital anzusparen?
    Um das herauszufinden, ziehen Sie Ihr aktuelles Alter vom Rentenalter ab.

    **65 - 45 = 20 Jahre.

  9. Sie können nun den Betrag berechnen, den Sie sparen müssen, um Ihren Kapitalbedarf zu decken.

    240'000 CHF in 20 Jahren =. 12'000 CHF pro Jahr oder 1000 CHF pro Monat..

  10. Vergleichen Sie den zu sparenden Betrag mit Ihren finanziellen Ressourcen. Können Sie bis zu Ihrer Pensionierung genug Geld sparen, um das nötige Kapital aufzubringen? Wenn nicht, haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihr Budget zu optimieren. Die erste Möglichkeit besteht darin, Ihre Ausgaben nach der Pensionierung zu begrenzen, um Ihren jährlichen Finanzbedarf zu senken. Sie können auch erst mit 67 Jahren in Rente gehen, was Ihnen mehr Zeit gibt, um Ihre Versorgungslücke zu schließen. Oder Sie haben die Möglichkeit, Ihre derzeitigen Ausgaben zu senken, um bis zur Rente mehr Geld auf die Seite zu legen. Vielleicht finden Sie auch selbst weitere Möglichkeiten, Ihre Anlagestrategie zu optimieren und eine höhere Rendite zu erzielen.

**Schnell ein Vermögen aufbauen und in Ruhe nutzen

Wenn Sie Ihren Ruhestand planen, wissen Sie, wie viel Geld Sie aufbringen müssen, um Ihren Ruhestand frei von finanziellen Sorgen genießen zu können. Sie sollten aber so früh wie möglich damit beginnen, das nötige Vermögen aufzubauen und sich Gedanken über die beste Anlage für die Zeit nach Ihrer Pensionierung zu machen.**.

In den meisten Fällen decken die Einkünfte aus der ersten und zweiten Säule nur 40% bis 60% des letzten vor der Pensionierung bezogenen Lohns. Wenn Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand beibehalten möchten, müssen Sie also zusätzliches Kapital aufbauen. Je früher Sie mit dem Sparen beginnen, desto besser, da der Zinseszinseffekt im Laufe der Zeit zunimmt.

Rendite oder Sicherheit Bei Geldanlagen gibt es keine großen Gewinne ohne große Risiken. Leider kann sich kein Anlageinstrument dem Gesetz des Risiko-Rendite-Verhältnisses entziehen; keine Anlage kann hohe Erträge bei maximaler Sicherheit garantieren.

Ebenso besteht ein Zielkonflikt zwischen Liquidität und Rentabilität: Kurzfristig verfügbare Anlagen bedeuten oft geringere Erträge.

Das Zusammenspiel von Rendite, Sicherheit und Liquidität erfordert ständige Kompromisse. In jedem Fall hängt die Wahl der optimalen Anlageform von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab.

Nur wenige Menschen können das Risiko eingehen, ihr Alterskapital in Geldanlagen zu verlieren. Wenn Sie Geld anlegen, das Sie im Alter brauchen, sollte die Sicherheit wichtiger sein als die Rendite; gehen Sie nur mit dem Kapital hohe Risiken ein, dessen vollständigen oder teilweisen Verlust Sie verkraften können.

Wenn Sie bei der Wahl einer Anlage für Ihr Alterskapital unsicher sind, entscheiden Sie sich für die Sicherheit, auch wenn die Rendite darunter leidet. Wenn Sie sich dem Ruhestand nähern, sollten Sie außerdem Anlagen wählen, bei denen die Sicherheit im Vordergrund steht, denn je mehr Zeit vergeht, desto wertvoller wird Ihr Vermögen.

Natürlich ist es frustrierend, alles auf Sicherheit zu setzen und mit ansehen zu müssen, wie Menschen aus dem eigenen Umfeld mit ihren Anlagen hohe Gewinne erzielen. Doch die Finanzkrise hat uns gezeigt, dass sich hinter einem starken Anstieg immer auch ein hohes Risiko eines Absturzes verbirgt.

**Eine geschickte Mischung aus Rendite, Sicherheit und Liquidität.

Kapital aufbauen mit der Säule 3a****.

Wenn man ein Vermögen für den Ruhestand aufbauen möchte, lohnt es sich in der Regel, zuerst die Möglichkeiten der Säule 3a - der gebundenen Vorsorge - auszuschöpfen, da diese mit Steuervorteilen verbunden ist.

Sie können den jährlichen Betrag, den Sie in die Säule 3a investieren, von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Später, beim Bezug des Kapitals, kommt nicht der normale, sondern ein reduzierter Steuersatz zur Anwendung.

Allerdings unterliegt eine Anlage in der Säule 3a einer Reihe von Einschränkungen:

  • Die Summe, die Sie pro Jahr einzahlen können, ist begrenzt; derzeit (2011) beträgt diese Summe 6682 CHF für Arbeitnehmer, die in einer Pensionskasse versichert sind, und 32'832 CHF für Selbstständige.
  • Sie können das angesparte Kapital frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung beziehen, es sei denn, Sie gehen ins Ausland, nehmen eine selbstständige Erwerbstätigkeit auf oder erwerben ein Eigenheim.

Grundsätzlich kann eine Anlagelösung in der Säule 3a zwei Formen haben:

  • eine Banklösung oder
  • eine Versicherungslösung.

Bei der Banklösung zahlen Sie Geld auf ein 3a-Konto ein und profitieren von einem Vorzugszins. Es gibt auch fondsgebundene 3a-Konten, mit denen Sie an der Entwicklung eines Fonds teilhaben können. Die Kasko-Renditeaussichten, die diese Konten bieten, sind attraktiv, aber die Risiken sind entsprechend hoch. S

Dieser Text wurde maschinell übersetzt.

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